Vertragliche Regelung
Allgemeines
Anreise/Abreise Die Wohnung kann am Anreisetag ab 16:00h belegt werden, am Abreisetag ist die Wohnung bis 12:00h freizugeben. Abweichungen müssen rechtzeitig mit dem Vermieter abgestimmt werden. Aufenthaltsdauer Die Aufenthaltsdauer regelt sich nach dem bei Buchungsanmeldung und –bestätigung angegebenem Anreise- und Abreisedatum. Personenanzahl Die bei Buchung angegebene Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten. Die Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht zulässig. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen. Schlüssel Für übernommene Schlüssel kann eine Kaution verlangt werden. Geht ein Schlüssel verloren, ist der Gast verpflichtet, für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen. Buchung/Mietzahlung Buchung: Bei vorzeitige Abreise oder wenn Sie diesen Termin so absagen, dass kein Ersatz gefunden werden kann, erstatten wir keine Kosten für den gebuchten Zeitraum. Preisgarantie Bestehende Buchungen bleiben bei einer evtl. Preiserhöhung unverändert. Haftung Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Gast und den mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Gast mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, können beide Seiten den Vertrag kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Der Gast sowie seine Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, das Apartment sowie alle Gegenstände darin auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen. Für alle vom Gast eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Instandhaltung und Schäden in der Wohnung Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Für durch über den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehende Schäden und Beeinträchtigungen ist der Gast haftbar. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Gasts in den Mieträumen aufhalten. Mängel an den Mieträumen und den mitvermieteten Gegenständen oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Gast dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Gast verursacht wurde. Zusätzliche Vereinbarungen Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlich zulässige oder eine, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
Gerichtsstand
Ferienwohnung Berlin, Margot Hübner-Umbach und Jürgen Umbach zurück zur vorherigen Seite |